Neben technischen Hilfeleistungen gehört Brandbekämpfung zu den Hauptaufgaben der Feuerwehr, gerade in Hanstedt mussten wir in den letzten Jahren zu einer Vielzahl von Brandbekämpfungen ausrücken. Bei diesen Einsätzen ist das Arbeiten unter Atemschutz unumgänglich, deswegen hält die Feuerwehr Hanstedt einen Pool von rund 30 Atemschutzgeräteträgern bereit. Diese müssen einige Voraussetzungen erfüllen, im Einsatz Atemschutz tragen darf nur, wer:
– den Lehrgang zum Atemschutzgeräteträger absolviert hat (Mindestalter: 18),
– eine gültige G 26.3 (Atemschutztauglichkeitsuntersuchung) hat,
– innerhalb eines Jahres erfolgreich an einer Belastungsübung (Atemschutzstrecke) teilgenommen hat,
– und innerhalb eines Jahres im Einsatz oder bei einer einsatznahen Übung Atemschutz getragen hat.
Übrigens: Zu erkennen sind die Atemschutzgeräteträger an dem großen „A“ auf dem Helm.
Damit alle Kameraden die Möglichkeit haben diese Voraussetzungen zu erfüllen, finden mehrfach im Jahr Atemschutzdienste statt. Bei ihnen wird theoretisch über den Atemschutzeinsatz geredet, was zu beachten ist und eventuell, welche Neuerungen es gibt, danach werden unterschiedliche Übungen unter Atemschutz durchgeführt, beispielsweise das Retten von Kameraden, die im Atemschutzeinsatz verunfallt sind oder das Suchen von vermissten Personen in verrauchten Räumen.